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Buchungszeiten und Beiträge

Buchungszeiten und Beiträge

Ab 01.09.2024

Sie können die Betreuungszeit Ihres Kindes nach Ihren Wünschen für jeden Wochentag festlegen. Aus Ihren individuellen Zeiten berechnet sich der Kindertagesstätten-, Krippen- und Hort-Beitrag. In Absprache mit der Leitung sind Zeiten individuell buchbar und monatsweise veränderbar.

Die Mindestbuchungszeit beträgt 4 bis 5 Stunden, die Kernzeit ist in der Krippe dabei von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und im Kindergarten von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Buchung pro Tag              Beitrag pro Monat Kindergarten Beitrag pro Monat Krippe Beitrag pro Monat Hort
4 bis 5 Stunden 132,00 € 165,00 € 115,00 €
5 bis 6 Stunden 144,00 € 180,00 € 126,00 €
6 bis 7 Stunden 156,00 € 195,00 € 137,00 €
7 bis 8 Stunden 168,00 € 210,00 € 148,00 €
8 bis 9 Stunden 180,00 € 225,00 € 159,00 €
9 bis 10 Stunden 192,00 € 240,00 € 170,00 €

Nebenkosten pro Monat:

  Nebenkosten pro Monat Kindergarten Nebenkosten pro Monat Krippe Nebenkosten pro Monat Hort
Spielgeld 5,00 € 5,00 € 5,00 €
Verpflegung 15,00 € 15,00 € 10,00 €
Verbrauchsmateriall 5,00 € 5,00 € 5,00 €

Nebenkosten pro Tag

Das Essensgeld beträgt im Kindergarten 3,00 €, Krippe 2,70 € und Hort 3,20 € pro Tag.

Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Jetzt geschlossen
Öffnungszeiten
Frau Jennifer Beyer09203 1323

Beitragszuschuss des Freistaats Bayern für Kindergartenkinder

Für Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt

Seit April 2019 entlastet der Freistaat Bayern Familien mit Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt mit einem Zuschuss zum Kita-Beitrag in Höhe von maximal 100,00 € pro Kind und Monat. Die Träger, in unserem Fall der AWO Bezirksverband Ober- und Mittelfranken e. V., reduzieren den Beitrag um den Zuschuss.

Verpflegungskosten ausgenommen

In der Bezuschussung sind keine Beiträge zur Verpflegung enthalten. D.h. Getränkegeld, ggf. Frühstücksgeld sowie Mittagessensgeld müssen Sie weiterhin selbst übernehmen bzw. werden wir weiterhin von Ihnen einziehen.

Keine Auszahlung von Differenzbeträgen

Sollte Ihr Beitrag (Grundbeitrag zzgl. z.B. Spielgeld und Service-/Hygienegeld) unter 100 Euro liegen, wird die Differenz nicht ausbezahlt (analog Zuschüsse für Vorschulkinder laut §21 AVBayKiBiG).

Stichtagsregelung zum 1. September

Die Beitragsentlastung ist eine Stichtagsregelung. Sie gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird und wird bis zur Einschulung gezahlt. 

Häufig gestellte Fragen

Möchten Sie mehr wissen?

Was ist eine Kernzeit?

Der Gesetzgeber räumt Einrichtungsträgern die Möglichkeit ein, Mindestbuchungszeiten von 20 Stunden pro Woche bzw. vier Stunden täglich vorzugeben (Art. 21 Abs. 4 Satz 5 BayKiBiG). Damit soll Planungssicherheit ermöglicht werden.

Träger können auch die Lage der Mindestbuchungszeit zur ungestörten Bildungs- und Erziehungsarbeit festlegen (= Kernzeit). Sie soll frei sein von Störungen durch Bringen und Abholen der Kinder. Unsere Krippen und Kindergärten haben in der Regel am Vormittag eine Kernzeit von vier Stunden. In den Horten liegen die Kernzeiten am Nachmittag.

Gibt es finanzielle Unterstützung? Besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme?

Auf Anfrage erhalten Sie eine Bestätigung der Kita über die Höhe der anfallenden Elternbeiträge für das Jugendamt. Hier wird geprüft, ob Beiträge ganz oder teilweise übernommen werden können. Regional unterschiedlich können über Jobcenter oder Sozialämter Anträge auf Kostenübernahme z. B. für Verpflegung oder Kosten für Ausflüge gestellt werden.

Wie setzen sich Elternbeiträge zusammen?

Jede Kindertagesstätte legt eine Preisliste mit Grundbeträgen fest - der Beitrag ist somit abhängig von der Preisliste und von den individuellen Buchungsstunden. Hinzu kommen Nebenkosten, die je Einrichtungsart leicht varriieren können: Mittagessen, Spiel-, Getränke-, Service- und Hygienegeld, ggf. Frühstücksgeld.

Alle Beiträge werden zur Monatsmitte abgebucht.

Das Mittagessen kann z.B. bei Erkrankung des Kindes bis zu einer bestimmten Uhrzeit abbestellt werden - somit erfolgt eine taggenaue Abrechnung der Essenskosten.

Können Betreuungskosten steuerlich geltend gemacht werden?

Sie haben die Möglichkeit, die Betreuungskosten steuerlich geltend zu machen. Über unseren zentralen Fachbereich Finanz- und Rechnungswesen erhalten Sie eine Übersicht der tatsächlich bezahlten Kita Gebühren pro Kalenderjahr. Weiterführende Hinweise finden Sie z. B. unter www.stmas.bayern.de/fibel/sf_s160.php

Welche Altersstruktur haben Krippen-Gruppen?

Die Betriebserlaubnis umfasst in der Regel die Betreuung von Kindern im Alter von einem Jahr bis drei Jahre. Nach dem dritten Geburtstag wechseln Krippenkinder im darauffolgenden September in den Kindergarten.

Welche Altersstruktur haben Kindergarten-Gruppen?

Die Betriebserlaubnis umfasst in der Regel die Betreuung von Kindern im Alter von zwei bis drei Jahren bis zum Schuleintritt.

Weitere Fragen
Ansprechpartner
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

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Frau Jennifer Beyer09203 1323